Allgemeine Fragen und Antworten zu SEPA
Hier finden Sie eine Auswahl der wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema SEPA.
Fragen & Antworten
SEPA ist die Abkürzung für Single Euro Payments Area (einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum). Dieser besteht aus den EU-Staaten, den weiteren EWR-Ländern Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz und Monaco. Im SEPA-Raum werden europaweit standardisierte Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr (Überweisungen, Lastschriften) angeboten. Statt Konto und Bankleitzahl werden dazu IBAN und BIC verwendet. Weiters ändert sich die Bezeichnung der Einzugsermächtigung zu SEPA-Lastschrift.
Gemäß der EU-Verordnung Nr. 260/2012 (SEPA-Verordnung) ist der 1. August 2014 als verbindlicher Auslauftermin für die nationalen Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften in den Euroländern festgelegt. Seit diesem Zeitpunkt werden die nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren durch die SEPA-Zahlverfahren ersetzt.
Der IBAN ersetzt die Kontonummer und ist die weltweit genormte eindeutige Angabe einer Kontobeziehung (ISO-Norm). Besteht generell aus dem Länderkennzeichen, der Prüfziffer, der Bankleitzahl und der Kontonummer. Jeder österreichische IBAN hat 20 Stellen (jede deutsche IBAN hat 22 Stellen).
Bsp.: AT561600000379111
AT (Länderkennzeichen) 56 (Prüfziffer) 16000 (Bankleitzahl) 00379111 (Kontonummer)
Der BIC ersetzt die Bankleitzahl und ist ein 8- oder 11-stelliger alphanumerischer Schlüssel, der eine Bank oder die Filiale einer Bank identifiziert. Besteht generell aus dem Bankcode, dem Länderkennzeichen sowie Ort und Standort der Filiale einer Bank. Bsp.: BTVAAT22XXX
BTVA (Bankcode) AT (Länderkennzeichen) 22 (Ort) XXX (Filiale/Standort)
Sie finden Ihren IBAN und den BIC auf der Bankkarte Ihres Zahlungsdienstleisters sowie auf Ihrem Kontoauszug. Auch im Online-Banking, etwa unter „Meine Daten“, „Kontodetails“ – je nachdem wie dieser Bereich bei Ihrem Zahlungsdienstleister benannt wird –, können Sie IBAN und BIC finden.
Ein SEPA-Lastschriftmandat ist die rechtliche Legitimation für den Einzug von SEPA-Lastschriften. Ein Mandat umfasst sowohl die Zustimmung des/der Zahler:in zum Einzug der Zahlung per SEPA-Lastschrift an den/die Zahlungsempfänger:in als auch den Auftrag an den eigenen Zahlungsdienstleister zur Einlösung der Zahlung.
Die Gläubiger:in-ID benötigt der/die Zahlungsempfänger:in. Es handelt sich dabei um eine kontounabhängige und eindeutige Kennung, die EU-weit gültig ist und den/die Zahlungsempfänger:in als Lastschrift-Einreicher:in zusätzlich identifiziert.
Die Mandatsreferenz ist ein vom/von der Zahlungsempfänger:in individuell vergebenes Kennzeichen eines Mandats. Die Mandatsreferenz dient in Kombination mit der Gläubiger:in-ID der eindeutigen Identifizierung des dem Lastschrifteinzug zugrundeliegenden Mandats.
Nein. Bereits erteilte schriftliche Einzugsermächtigungen können als SEPA-Lastschriftmandate genutzt werden.
Eine SEPA-Basislastschrift kann innerhalb von acht Wochen (56 Tagen) nach Belastung an den/die Einreicher:in zurückgegeben werden, d. h. eine entsprechende Kontobelastung wird rückgängig gemacht.
Nein, denn der Vorteil der Lastschrift liegt primär in der Nutzung für den Einzug unterschiedlicher Beträge. Wobei ein Mandat automatisch verfällt, wenn nicht binnen 36 Monaten seit letztem Einzug eine Folgelastschrift eingereicht wird.
Für darüberhinausgehende Fragen kontaktieren Sie bitte direkt unser Aboservice.